Unsere Leistungen im Überblick

  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Allergie-Testung
  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen nach hausärztlichem Versorgungsauftrag
  • Chroniker-Programme (DMP = „disease management progr.“): COPD, ASTHMA BRONCHIALE, DIABETES MELLITUS, KORONARE HERZERKRANKUNG
  • EKG: Ruhe- und 24-Stunden-EKG
  • Geriatrische Grundversorgung
  • Gesundheitsuntersuchung („Check up 35“) alle 2 Jahre ab 35.LJ
  • Hautkrebs-Screening (ab 35. LJ)
  • Hausbesuche bei Immobilität und schweren akuten Erkrankungen
  • Impfungen und Impfberatung
  • Labor-Diagnostik (Schnelltests und über kooperierendes Labor)
  • Lungenfunktion (Spirometrie)
  • Palliative Grundversorgung
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ultraschalluntersuchungen von Bauchorganen, Schilddrüse und Beinvenen

Hablamos español. We speak English.


Hinweis für privat versicherte Patienten: Aufgrund der anderen Abrechnungsmodalitäten privater Versicherer können hier folgende Untersuchungen zusätzlich angeboten werden: Ultraschall von Herz (Echokardiographie) und Gefäßen (Arm-/Beinarterien und -venen, Bauchgefäße incl. Nierenarterien, hirnversorgende Gefäße).

Hinweis für Kassenpatienten: Wir sind an das Gesetz gebunden.

§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot:(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

BEDEUTET: Jeder gesetzlich versicherte Patient ist Teil einer SOLIDARGEMEINSCHAFT, in der der Starke für den Schwachen aufkommt. Nur der, der wirklich viel braucht, bekommt viel und dann nie die bestmögliche Behandlung, sondern eine ausreichende Behandlung. Jeder hat dieselben Rechte zu jeder Zeit der Mitgliedschaft, am ersten Tag oder nach 40 Jahren Beitragszahlung. Für fast alle Leistungen erhält der behandelnde Arzt ein Budget/Quartal (insb. Medikamente, Physiotherapie, Ergotherapie). Die Beiträge in die Versicherung sind KEIN „SPARBUCH“ und auch wenn man lange einzahlt und wenig benötigt, stehen dem Einzelnen nach 40 Jahren Beitragszahlung NICHT MEHR LEISTUNGEN zu als am ersten Tag. Wem das nicht reicht, der muss privat vorsorgen.

zwei Beispiele:

  • 1. Noch nie eine Kur/Reha gehabt zu haben, bedeutet keineswegs, dass man nun auch einmal dran sei. Wenn eine ambulante Behandlung keinen Erfolg zeigt, kann eine Rehabilitation beantragt werden, ist diese gerechtfertigt, bekommt man sie auch.
  • 2. BUDGET Physiotherapie: Pro Patient und Quartal (3 Monate) kommen ca. € 7,50 in den „Budget-Topf“ bei 1000 Patienten ca. € 7500. Ein Rezept Manuelle Therapie kostet ca. €130. Bedeutet vereinfacht, dass ein Hausarzt 65 Rezepte in den 3 Monaten ausstellen kann. Diese sollten natürlich die am schwersten betroffenen Patienten erhalten. Das ist nicht immer einfach, denn eigentlich weiß man erst am Quartalsende, welchen Patienten es am schlimmsten erwischt hat. (Ein Orthopäde hat ca. € 35 für seinen „Physiotherapie-Budget-Topf“, kann also mehr Rezepte ausstellen.)

Werden die Budgets zu weit überschritten gilt das Verordnungsverhalten des Arztes als unwirtschaftlich und somit rechtswidrig, dem verordnenden Arzt droht ein sogenannter Regress. Dies bedeutet, der Betrag muss aus dem Privatvermögen bezahlt werden. Dies kann existenzgefährdend sein, oft führt bereits der zweite Regress zur Praxis-Insolvenz.

Da ich noch eine Weile arbeiten möchte, muss ich mich also so wie alle anderen Kassenärzte an die gesetzlichen Regelungen halten.